Was passiert mit der Krankenversicherung in Deutschland?

Wer für ein Work & Travel-Jahr nach Australien geht, braucht eine Auslandskrankenversicherung. Keine deutsche Krankenversicherung, weder privat noch gesetzlich, übernimmt die Arztkosten in Down Under. Doch was passiert mit der Krankenversicherung daheim? Sollte man sich abmelden? Ist eine Anwartschaft sinnvoll? Wird man danach wieder problemlos aufgenommen? Im Folgenden erfährst du, was während deines Auslandsjahrs mit der deutschen Krankenversicherung machen solltest.

Was passiert bei einem Auslandsauafenthalt mit der Krankenversicherung in Deutschland?

Warum die Krankenversicherung in Australien nicht zahlt

Da zwischen Deutschland und Australien kein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen besteht, kommen die deutschen Krankversicherungen nicht für die medizinischen Kosten in Down Under auf. Während man innerhalb der EU-Grenzen ganz bequem mit seiner deutschen Versichertenkarte zum Arzt gehen kann, benötigt man für das außereuropäische Ausland deshalb eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Für gewöhnliche Auslandreisen tun es oft die gängigen Auslandsversicherungen, die Auslandsaufenthalte bis zu sechs Wochen abdecken. Diese sind schon für weniger als 20 Euro pro Jahr zu haben. Für einen Work & Travel-Aufenthalt benötigst du dagegen eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr und teilweise sogar bis zu fünf Jahren abdeckt. Eine solche Versicherung gibt es ab etwa 30 Euro pro Monat.

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Familienversicherung

Viele Work & Traveller, die direkt nach dem Abitur nach Australien gehen, sind über ihre Eltern familienversichert. In diesem Fall muss man sich um gar nichts kümmern, da man selbst keine Beiträge bezahlt. Die Kosten werden von den Eltern getragen und das Kind ist bis zu einem bestimmten Alter und unter gewissen Voraussetzungen mitversichert. Eine Abmeldung während des Auslandsjahrs ist nicht erforderlich. In der Regel ist man bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres über die Familie mitversichert, wenn man keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und keine Einnahmen von mehr als 450 Euro erzielt. Darüber hinaus ist eine Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs möglich, wenn man sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, also beispielsweise ein Studium oder auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert.

Wann du die Krankenversicherung kündigen solltest

Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet jedoch der Anspruch auf eine Familienversicherung. Ab dem 25. Lebensjahr kannst du also nicht mehr über deine Eltern mitversichert werden. Anschließend ist man entweder über den Arbeitgeber, das Jobcenter bzw. Arbeitsagentur oder auch freiwillig versichert. Für Studierende gibt es außerdem eine spezielle Studentenversicherung, die etwas günstiger ist als der Regelsatz. Endet das Arbeitsverhältnis oder die Bezüge vom Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur, endet in der Regel auch der Krankenversicherungsschutz. Hält man sich danach weiterhin in Deutschland auf, muss man sich selbst krankenversichern, denn hierzulande gibt es eine Versicherungspflicht. Angehende Work & Traveller, die ihre Versicherungsbeiträge selbst zahlen, sollten sich also vor dem Work & Travel-Aufenthalt unbedingt abmelden, um während des Auslandsjahrs keine Beiträge zahlen zu müssen. Ein kurzes Schreiben mit einer Kopie des Flugtickets als Nachweis für den Auslandsaufenthalt ist in der Regel ausreichend.

Studentenversicherung

Eine Ausnahme gibt es allerdings für Studenten. Leider ist es nicht möglich, sich von der Studentenversicherung während eines Auslandsaufenthaltes abzumelden. Work & Traveller, die während des Auslandsaufenthalts weiter an einer deutschen Universität eingeschrieben sind und eine spezielle Studenten-Krankenversicherung haben, müssen während des Auslandsaufenthalts weiterhin Beiträge bezahlen. Das gilt auch, wenn man ein oder mehrere Urlaubssemester nimmt. Dies betrifft alle Studierenden ab 25 Jahre, die nicht mehr familienversichert sind. Studierende unter 25, die nicht erwerbstätig und über ihre Eltern familienversichert sind, bleiben während des Auslandsaufenthalts weiterhin familienversichert und müssen keine Beiträge zahlen.

Anwartschaft

Viele Versicherungen empfehlen ihren Kunden für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine sogenannte Anwartschaft. Damit soll garantiert werden, dass man nach dem Auslandsjahr wieder problemlos zum gleichen Tarif in die Krankenkasse aufgenommen wird. Eine solche Anwartschaft kostet in der Regel etwa 10 bis 30 Prozent der regulären Beiträge. Der Nutzen einer solchen Anwartschaft ist allerdings umstritten. Zunächst gibt es in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht. Jeder deutsche Staatsbürger muss von einer Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Versicherungen dürfen also niemanden eine Aufnahme verweigern, egal wie alt oder krank man ist. Generell gilt: Wer vorher gesetzlich versichert war, meldet sich auch nach der Rückkehr wieder bei einer gesetzlichen Kasse. Den Versicherer kann man sich selbst auswählen. Dasselbe gilt für Privatversicherte. Auch sie müssen sich wieder bei einer privaten Versicherung melden und können zwischen den verschiedenen Anbietern wählen.

Wann eine Anwartschaft sinnvoll ist

Ob sich eine Anwartschaft lohnt oder nicht, hängt vor allem davon ab, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Hier gibt es deutliche Unterschiede.

Gesetzliche Krankenkassen

Im Gegensatz zu privaten Versicherungen überprüfen gesetzliche Versicherungen den Gesundheitszustand vor der Aufnahme in die Krankenkasse nicht. Der Gesundheitszustand, eventuelle Vorerkrankungen und das Beitrittsalter haben bei den gesetzlichen Krankenkassen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Demzufolge gibt es keine Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen. Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch. Jedoch solltest du nach deinem Auslandsaufenthalt in der Lage sein, eine Auslandskrankendversicherung für den Zeitraum deiner Abwesenheit nachzuweisen. Sonst kann die Versicherung die Beiträge für deine Auslandszeit nachträglich einfordern, obwohl du gar nicht in Deutschland warst.

Private Krankenversicherungen

Privatversicherungen garantieren Rückkehrern nur die Aufnahme zum vergleichsweise leistungsschwachen Basistarif. Der Gesundheitszustand der Bewerber wird vor der Aufnahme in die Versicherung überprüft. Daher kann es passieren, dass sich die Beiträge nach der Rückkehr erhöhen. Wer sich davor schützen möchte, sollte eine Anwartschaft eingehen und demzufolge die Versicherung nur ruhen lassen. Nach der Rückkehr ist eine Wiederaufnahme zum selben Tarif bei gleichen Leistungen garantiert.

Pflegeversicherung

Hinsichtlich der Pflegeversicherung kann sich allerdings unter Umständen auch die Anwartschaft bei einer gesetzlichen Kasse lohnen. Während einer Anwartschaft zahlt man weiter in die Pflegeversicherung ein. Kündigt man dagegen einfach, entsteht eine Lücke und es kann passieren, dass man im Pflegefall keine staatliche Unterstützung bekommt. Staatliche Unterstützung im Pflegefall erhalten nur diejenigen, die in den vergangen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Da der Spielraum aber sehr groß ist, hat niemand Probleme, der nur für ein oder zwei Jahre ins Ausland geht. Bei der momentanen Gesetzeslage (Stand Mai 2015) ist eine fortlaufende Einzahlung in die Pflegeversicherung erst bei Auslandsaufenthalten ab acht Jahren sinnvoll. Allerdings sollte man sich vor einem längeren Auslandsaufenthalt immer gut informieren, da sich die Gesetze auch ändern können. Bis vor ein paar Jahren musste man in den vergangenen zehn Jahren noch mindestens fünf Jahre in die gesetzliche bzw. private Pflegeversicherung eingezahlt haben, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Übrigens ruht bei den privaten Versicherungen nur die Kranken-, nicht aber die Pflegeversicherung. Man zahlt nicht weiter in die Pflegeversicherung ein, auch wenn man eine Anwartschaft hat.

Fazit

Wer nicht familienversichert ist, sollte seine Krankenversicherung in Deutschland für die Dauer des Auslandsaufenthalts kündigen. Leider ist das für Studierende mit einer vergünstigen Studentenversicherung nicht möglich. Die Beiträge müssen trotz Auslandaufenthalts weiter gezahlt werden. Mit einer Anwartschaft sichern sich Privatversicherte die Rückkehr in den alten Tarif zu denselben Konditionen nach dem Auslandsaufenthalt. Für gesetzlich Versicherte ist eine Anwartschaft nur sinnvoll, wenn sie eine Lücke bei den Einzahlungen in die Pflegeversicherung verhindern wollen.

>> Diese Versicherungen brauchst du in Australien

Kommentare (21)

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  1. Was passiert mit der Krankenversicherung in Deutschland? | 3. Februar 2023
  1. Steffen sagt:

    Unser Sohn macht gerade ein Work&Travel Jahr in Australien nun wird er im Juni zurückkommen und es scheint so als wäre er NICHT versichert, da meine Frau Beamtin ist und die Private Beamtenversicherung ihn nicht nimmt solange er keine Ausbildung etc. macht was er erst im herbst anfangen kann. Meine Gesetzliche nim,mt ihn auch nicht WEIL meine Frau Beamtin ist. Also scheint es er sei unversichert als deutscher Staatsbürger.

  2. Patrick sagt:

    Ich brauche unbedingt Hilfe. Bin got 2,5 Jahren nach USA zu meinem dad, hatte got 5 Jahren eine op in Deutschland und die Krankenkasse hat mir die op gezahlt, jetzt müssen die Bügel in meiner Brust raus aber meine Krankenkasse will nicht die Kosten übernehmen. Ich dachte wenn ich mich wieder anmelde müssen sie zahlen?

  3. Hans-Jürgen Kaluske sagt:

    Mein Sohn ist für 5 Jahre in Indien, muss er in der Krankenkasse bleiben ?

  4. Zink Werner sagt:

    Ich wiil nach Panama als Pensionado Auswandern. Kennt jemand die Preise für eine Krankenversicherung in panama. Wann sollte ich spätestens meine in Deutschland bestehende Krankenversicherung kundigen

  5. Ursel sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage/Problem, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
    Ich bin gerade in Kanada mit einen Work and Travel Visa und habe mich über den ADAC Langzeit-Ausland versichert. Meine gesetzliche Krankenversicherung hab ich, so wie es beschrieben ist mit belegen der Bordkarte gekündigt. Nun muss ich aber aus pers. Gründen für drei Wochen nach Deutschland reisen und möchte dort gerne für diesen Zeitraum krankenversichert sein. Und bei meinen Versuchen habe ich festgestellt, dass das nicht so einfach ist.
    Meine gesetzliche Versicherung sagt, für diesen kurzen Zeitraum können sie mich nicht versichern.
    Wo und wie finde ich eine Krankenversicherung für diesen kurzen Zeitraum.

    Und was passiert, wenn ich keine finde.

    Schon mal vielen Dank für Eure Ratschläge.

    LG Ursel

    • Matilda sagt:

      Hallo Ursel,
      eine Freundin von mir ist in einer ähnlichen Situtation und sucht momentan nach einer Lösung für den temporären Aufenthalt in Deutschland.
      Hast du eine Lösung hierzu gefunden?

      Danke!

      LG
      Matilda

  6. Lena sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe auch eine Frage zur Krankenversicherung. Ich bin momentan noch Studentin und werde mich zu Ende 2017 exmatrikulieren da ich dann fertig bin. Direkt im Anschluss gehts für mehrere Monate nach NZ und Australien, daher möchte ich meine GKV kündigen. Das Gesetz sagt, dass die studentische Pflichtversicherung in der KK bis zum Ende des Semesters andauert, was im Normalfall beim Verweilen in D ja auch super ist. Muss ich die verbleibenden Monate jedoch auch zahlen, wenn ich im Ausland bin und dort nachweislich auslands-krankenversichert bin? Hat damit jemand Erfahrung?

  7. Frank sagt:

    Andere Frage
    Lebe als Rentner im nicht EU Ausland.
    Bin hier auch KV. In Deutschland bin ich auch noch gemeldet und habe einen Wohnsitz und meine KV.
    Irgendwann bei gesundheitlichen Problemen soll es wieder nach Deutschland gehen.
    Nun drängt die RV auf konkrete Angaben zum Aufenthalt.
    Bin immer wieder Mal in Deutschland
    Was macht man da?

  8. Klaus Engels sagt:

    Meine Tochter ist am 15.08.2017 von Frankfurt aus nach Alaska geflogen, um von dort aus für 6 Monate auf einem Kreuzfahrtschiff zu arbeiten. Ihre Krankenversicherung rechnet jetzt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten an. Ich habe aber verstanden, dass die Kündigung mit dem Abflugdatum sofort wirksam ist und man die Krankenkasse nur informieren muss. Was ist richtig?

  9. Eileen sagt:

    Hallo ihr Lieben,
    Folgendes, wie würde ich das mit meiner jetzigen autoversicherung machen? Oder andere wie LBS? Könnte ich mich wieder problemlos nach einem halben Jahr auslandsaufenthalt anmelden? Für die gleichen Konditionen? Oder welche Versicherungen muss ich überhaupt weiterzahlen?
    Ich weiß diese Fragen sind umfangreich… deswegen würde ich mich sehr auf eine Antwort freuen 🙂 LG

  10. Olga sagt:

    Hallo,
    ich bin seit 1,5 Jahren in Australien und habe eine Auslandskrankenversicherung! Ich bin 24 und somit nicht mehr bei meinen Eltern in Deutschland mitversichert! Ich werde bald meine Familie für 3,5 Wochen in Deutschland besuchen… kann ich mich für 3,5 Wochen in Deutschland versichern lassen und falls ja wie würde das funktionieren?
    Vielen Dank schon mal!

  11. Werner sagt:

    Was ist wenn man mehr Zeit im Ausland verbringt,kann man eine Nichtdeutsche KV fuers Ausland abschliessen die evt billiger ist und dann ohne Probleme wieder bei Rückkehr in die alte KV zu kommen?

  12. Flaviana sagt:

    Hallo

    Wenn man nach Deutschland zuerueck kommt kann man sich problemlos wieder versichern? Wenn ja welche sind die Krieterien? Habe mich naehmlich auch aus Deutschland abgemeldet. Und muss man sich bei dem rueckflug selbst versichern waehrend der Reise ?

  13. Heinz Kotter sagt:

    Hallo,

    schließe mich Jörg an. Was passiert in einem solchen Fall dann?

    Liebe Grüße
    Heinz

    • Malte sagt:

      Hallo Heinz, Hallo Jörg,

      durch die Versicherungspflicht in Deutschland sind die Krankenkassen gezwungen, Rückkehrer wieder aufzunehmen. Dieses gilt auch rückwirkend von einer Dauer von bis zu 3 Monaten. Die Kosten würden in der Regel also auch die gesetzliche Krankenkasse übernehmen, selbst wenn du dich bei diesen erst nach deinem krankheitsbedingten Rücktransport zurückmeldest. Trotzdem solltet ihr diesen Umstand zur Sicherheit nochmal mit einem Sachbearbeiter eurer aktuellen Krankenversicherung abklären.

      Viele Grüße
      Malte

  14. Jörg Minarsch sagt:

    Hallo,
    ihr schreibt das man seine KV in Deutschland kündigen soll.
    Wie verhält sich das denn wenn der schlimme Fall eintritt und man nach D zurück gebracht werden muss ? Die Auslands KV übernimmt die Kosten für den Rücktransport (wenn man das mit abgeschlossen hat) aber wer übernimmt die weitere Behandlung in D dann ?
    Mit besten Grüßen
    Jörg

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