Möglichkeiten das Work and Travel-Jahr zu verlängern Kann ich ein zweites Working Holiday Visum beantragen?

Gute Gründe, einen Work & Travel-Aufenthalt zu verlängern, gibt es genug. Wenn man schon mal am anderen Ende der Welt ist, dann sollte man seine Zeit dort auch optimal nutzen. Und wenn das Herz noch nicht nach Hause möchte und einem alles sagt, man müsse noch länger dort bleiben, dann sollte man sich das auch nicht vom Verstand ausreden lassen. Da an die Verlängerung eines Work & Travel-Aufenthaltes in Australien einige Bedingungen geknüpft sind, ist es gut, wenn man schon vorher weiß, wie man den Work & Travel-Aufenthalt in Australien verlängern kann. Denn dann kannst du von vornherein den Grundstein für eine potentielle Verlängerung legen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du dein Auslandsjahr in Australien um ein zweites Jahr verlängern kannst.

Um das zweite Working-Holiday-Visum in Australien erhalten zu können, musst du 90 Tage spezifische Arbeit (Farmwork) nachweisen können.
Um das zweite Working-Holiday-Visum in Australien erhalten zu können, musst du 90 Tage spezifische Arbeit (Farmwork) nachweisen.

Bedingungen für ein zweites Working-Holiday-Visum

Zunächst musst du alle Bedingungen erfüllen, die auch für ein erstes Working-Holiday-Visum erforderlich sind. Wichtig ist also vor allem, dass du bei der Beantragung nicht älter als 30 Jahre alt bist.

Zusätzlich musst du für ein zweites Working-Holiday-Visum nachweisen, dass du mindestens drei Monate bzw. 88 Tage sogenannte „specified work“ in einer ländlichen Region Australiens ausgeübt hast. Als „specified work“ gelten vor allem Tätigkeiten in der Landwirtschaft, seit 2008 wurde die Liste aber um weitere Branchen erweitert. Dabei muss es sich um 88 volle Arbeitstage handeln, wenn du also mal nur einen halben Tag beschäftigt warst, zählt das nicht also voller Tag.

Diese Tätigkeiten kannst du bei einem einzigen Arbeitgeber oder auch bei mehreren Arbeitgebern ausgeführt haben. Wichtig ist, dass du den notwendigen Zeitraum nachweisen kannst. Übrigens werden auch unbezahlte Beschäftigungen in der Landwirtschaft, also beispielsweise das WWOOFing oder Freiwilligenarbeit, anerkannt. Eine Bedingung ist allerdings, dass alle Tätigkeiten im Rahmen des ersten Working-Holiday-Visums ausgeübt wurden.

Wichtig: Die Anträge für das zweite Working-Holiday-Visum werden seit Ende 2018 sehr genau überprüft, so dass mit einer Bearbeitungszeit von 6 – 8 Wochen gerechnet werden muss.

Diese Jobs werden anerkannt

Solltest du schon vorher wissen, dass ein zweites Australienjahr prinzipiell infrage kommt, musst du sichergehen, dass du mindestens drei Monate lang die richtigen Tätigkeiten ausübst und das außerdem auch in der richtigen Region. Doch was zählt zu diesen Jobs?

Prinzipiell gelten folgende Tätigkeiten als „specified work“:

  • Kultivierung von Pflanzen und Tieren: Dazu zählen neben den klassischen Fruitpicking-Jobs, also Ernte und Verpackung von Gemüse oder Früchten, auch die Verarbeitung jeglicher Tier- oder Pflanzenprodukte, die Arbeit mit Nutztieren, Erzeugung von Molkereiprodukten, das Beschneiden von Reben und Bäumen sowie jegliche Arbeit, die mit der Kultivierung und Vermehrung von Pflanzen und Tieren zusammenhängt. >> Fruit Picking in Australien | >> Farmarbeit in Australien
  • Bergbau: Förderung von Öl oder Gas, Abbau von Metall, Erz, Kohle, nichtmetallischen Mineralien und Schotter sowie Forschungsarbeiten und weitere unmittelbar im Bergbau anfallende Tätigkeiten. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten wie Catering, Transport oder Buchhaltung.
  • Baugewerbe: Bauausführungen, Bauingenieurwesen, Bautechnik, Bauarbeiten wie beispielsweise Metallverkleidungen an Wänden befestigen, Kraftstoff-Tankwägen installieren, Gerüste bauen und Gebäude versiegeln.
  • Fischerei und Perlenzucht: Jobs auf einer Perlenfarm sowie im direkten Fang von Fischen oder anderen maritimen Lebewesen.
  • Baumschule und Bäume fällen: Bäume in Wäldern oder auf Plantagen fällen oder Gewächse pflanzen und pflegen, die später gefällt werden sollen. Auch der Transport der gefällten Bäume oder Baumteile fällt in diese Kategorie.

Oft kannst du aber auch direkt vom Arbeitgeber erfahren, ob die Tätigkeit dich für ein weiteres Working Holiday-Jahr qualifiziert. Auch in Stellenausschreibungen locken Arbeitgeber oft damit, dass der Job für die Beantragung eines zweiten Visums anerkannt wird.

Am richtigen Ort jobben

Um sich für ein zweites Visum zu qualifizieren reicht es nicht aus, drei Monate lang eine anerkannte Tätigkeit auszuüben, man muss sie auch am richtigen Ort machen. Das ist keine Schikane der australischen Regierung, sondern dient einzig dem Zweck, die Arbeitskräfte an die Orte zu locken, an denen die helfenden Hände am dringendsten gebraucht werden. Daher solltest du schon vorher die Postleitzahlen der anerkannten Orte recherchieren und gezielt nach Jobs in diesen Gebieten suchen. Hauptsächlich handelt es sich bei den anerkannten Gebieten um ländliche Regionen, größere Städte und deren Ballungsräume sind in der Regel ausgeschlossen. Folgende Regionen werden nicht anerkannt:

Eine volle Liste mit allen anerkannten Postleitzahlen sowie eine detaillierte Beschreibung aller qualifizierenden Tätigkeiten in englischer Sprache findest du auf dieser Seite.

Unterschiede zum ersten Working-Holiday-Visum

Ein relevanter Unterschied zum ersten Working-Holiday-Visum ist, dass du das Visum direkt aus Australien beantragen kannst. Das erste Visum kannst du dagegen nur außerhalb Australiens beantragen. Du musst also Down Under nicht extra verlassen, sondern kannst direkt vor Ort das zweite Working-Holiday-Visum beantragen und so insgesamt 24 Monate im Land bleiben. Aber auch wenn du das Land schon längst verlassen hast und noch nicht älter als 30 Jahre alt bist, kannst du das zweite Visum auch außerhalb des Landes beantragen. Dabei musst du einige Besonderheiten beachten:

  • Wenn du das Visum in Australien beantragst, darf dein erstes Visum noch nicht abgelaufen sein. Auch hier gilt also: Rechtzeitig drum kümmern und vor allem früh genug die erforderliche Anzahl an Arbeitstagen sammeln! Bei Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung musst du dich ebenfalls in Australien befinden.
  • Beantragst du das zweite Working-Holiday-Visum in Deutschland oder einem anderen Land, dann musst du dich auch beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung außerhalb Australiens befinden. Du darfst also nicht schon vorher, beispielsweise mit einem Touristenvisum, einreisen.

So bewirbst du dich für ein zweites Working-Holiday-Visum

Im Gegensatz zum ersten Working-Holiday-Visum kannst du das zweite Visum nicht persönlich bei der australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bewerbung muss online oder postalisch erfolgen. Dafür nutzt du dasselbe Formular wie beim ersten Mal für das „Working Holiday Visa Subclass 417“. Diesmal musst du entsprechend angeben, dass du dich bereits zum zweiten Mal um ein solches Visum bewirbst. Um den Bewerbungsprozess zu beschleunigen, solltest du die sogenannten „Employment Verification Forms“ direkt an deine Bewerbung anhängen. Das ist ein Formular der australischen Regierung, das du unter anderem auf der Webseite der australischen Immigrationsbehörde findest (https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-finder/work) .Dieses Dokument lässt du dir direkt nach Beendigung des relevanten Jobs von deinem Arbeitgeber ausfüllen. Alternativ kannst du auch deine Payslips (Gehaltsbescheinigungen), ein Arbeitszeugnis oder Nachweise über Steuerrückzahlungen einreichen. Mit dem „Employment Verfication Form“, das extra zur Beantragung eines zweiten Working-Holiday-Visums dient, soll es allerdings am schnellsten gehen.

Fazit

Wer sich prinzipiell einen zweijährigen Work & Travel-Aufenthalt in Down Under vorstellen kann, der sollte sich rechtzeitig über die Bedingungen für ein solches Visum informieren. Denn wer sich erst im letzten Moment dafür entscheidet, der wird höchstwahrscheinlich nicht alle Bedingungen erfüllen können, da diese ziemlich spezifisch sind. Du solltest dir bewusst sein, dass du für ein zweites Visum mindestens ein Viertel deines Australienjahrs in ländlichen Gebieten verbringen musst und hauptsächlich landwirtschaftlich geprägte Tätigkeiten ausüben musst.

Kommentare (3)

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  1. Elisabeth Engel sagt:

    Hey ich mache im Moment ein AuPair und würde nun gerne meine 88 Tage arbeiten. Kennt ihr vielleicht Farmen die ab März arbeitet suchen?

  2. yonan Enwia sagt:

    Kann ich wenn ich bei ein carer Health Firma Vollzeit arbeiten und Visa verlängern ?

  3. Ute sagt:

    Hallo!

    Dieser Link travellers.com.au/LinkClick.aspx?fileticket=NBbtAUm%2f1Ns%3d&tabid=506 ist nicht mehr aktuell. -> Error 404 – page not found.
    Könntet ihr den Link aktualisieren?

    Danke und Gruß
    Ute

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