Working-Holiday-Visum beantragen Alles was du über die WHV-Beantragung wissen musst!

Brighton Beach

Das Working-Holiday-Visum (WHV) ist das wichtigste Dokument, das du für deinen Work and Travel-Aufenthalt benötigst. Wenn du dein Auslandsjahr planst, sollte die Beantragung also der erste Schritt sein. In dem Beitrag „Alles was du über das Working-Holiday-Visum wissen musst“ haben wir detailliert beschrieben, welche Voraussetzungen du für das WHV erfüllen musst, und welche Änderungen seit April 2019 hinzugekommen sind. Du solltest sichergehen, dass du alle Bedingungen erfüllst, bevor du das WHV beantragst. Außerdem solltest du den Antrag so sorgfältig wie möglich ausfüllen. Wenn du nämlich abgelehnt wirst, weil dir aus Versehen ein Fehler unterlaufen ist oder du nicht alle Bedingungen erfüllst, bekommst du die Visumsgebühren nicht zurück.

In diesem Beitrag zeigen wir dir deshalb ganz genau, wie du den WHV-Antrag ausfüllst. Wenn du dich genau an die Schritte hältst und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllst, wirst du innerhalb weniger Tage eine Visumsbestätigung im E-Mail-Fach haben. Am Ende des Artikels haben wir ein Video, in dem die Beantragung des Visums erklärt wird.

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Wie du das Working-Holiday-Visum beantragen kannst

Das WHV kannst du nur noch online auf der Website der australischen Immigrationsbehörde, oder über einen zertifizierten Immigration-Agent beantragen. Wir empfehlen die Online-Beantragung, da das die unkomplizierteste und schnellste Variante ist. Du kannst dein Visum ganz bequem von zuhause aus beantragen und bekommst die Bestätigung in der Regel wenige Tage später zugeschickt. Übrigens kannst du das erste WHV aus allen Ländern beantragen, außer aus Australien selbst. Nur wenn du bereits Kinder hast, musst du den WHV-Antrag in Papierform ausfüllen. In jedem Fall dürfen dich deine Kinder nicht nach Australien begleiten.

Was du für die Beantragung benötigst

Bevor du mit der Beantragung loslegst, solltest du sichergehen, dass du alle notwendigen Dinge zur Hand hast.

  • ein Reisepass, der länger als dein geplanter Aufenthalt gültig ist
  • Nachweis für ausreichend finanzielle Mittel
  • eine gültige Kreditkarte für die Bezahlung der Antragsgebühr, da es keine alternativen Zahlungsmittel gibt. Der Kreditkarteninhaber muss nicht der Antragsteller sein!

WICHTIGER HINWEIS: Der Reisepass (die eingeschweißte Seite) und die finanziellen Rücklagen müssen als Kopie (Scan) eingereicht werden.

>> Bitte beachte, dass sich Visagebühren und weitere Voraussetzungen ständig ändern können. Aber keine Sorge, wir halten dich auf dem Laufenden. Auf unserer Kooperations-Plattform www.working-holiday-visum.de findest du die aktuelle Übersicht der Working-Holiday-Visa mit allen wichtigen Informationen, Voraussetzungen und  Gebühren!

> Mehr Infos zum Working-Holiday-Visum für Australien

Video Guide zum Beantragen des Working Holiday Visums

Was du für die Beantragung benötigst

Bevor du mit der Beantragung loslegst, solltest du sichergehen, dass du alle notwendigen Dinge zur Hand hast. Das sind im Falle des WHV für Australien ein Reisepass, der länger als dein geplanter Aufenthalt gültig ist, und eine Kreditkarte, da es keine alternative Zahlungsmöglichkeit für das Visum gibt. Der Reisepass sollte aber natürlich über die gesamte Dauer deines Aufenthalts gültig sein, da das Visum mit der Passnummer verknüpft ist. Du solltest also mit dem gleichen Reisepass nach Australien ein- und auch wieder ausreisen.

Wie du das Online-Formular Schritt für Schritt ausfüllst

Auf der Hompage der australischen Einwanderungsbehörde findest du eine Übersicht aller Working-Holiday-Typen. Wenn du das Visum zum ersten Mal beantragst, wählst du das „First Working Holiday visa (subclass 417)“ aus, welches als ganz oben in der Tabelle erscheint.

>> Hier geht’s zur offiziellen Seite der australischen Einwanderungsbehörde

Anlegen eines ImmiAccounts

Um das Visum zu beantragen brauchst du einen sogenannten ImmiAccount. Wenn du auf den Link „Start first Working Holiday visa application“ klickst, wirst du dazu aufgefordert, dich in den Account einzuloggen bzw. einen solchen anzulegen.

Solltest du also noch keinen ImmiAccount haben, klickst du auf „create an ImmiAccount“. Das Einrichten eines solchen Accounts geht ganz schnell. Du gibst lediglich deinen vollen Namen und eine gültige E-Mail-Adresse an und überlegst dir einen Usernamen sowie ein Passwort. Außerdem musst du fünf Sicherheitsfragen auswählen, an deren Antwort du dich immer gut erinnern kannst. Als Letztes bestätigst du, dass du die „terms and conditions“ gelesen hast.

Du erhältst direkt im Anschluss eine E-Mail, in der du dazu aufgefordert wirst, deine E-Mailadresse zu bestätigen, indem du auf einen Link klickst.

Wenn du das erledigt hast, kann die eigentliche Beantragung beginnen. Klickst du nun erneut auf „Start first Working Holiday visa application“ geht es entweder direkt los, weil du schon eingeloggt bist, oder du wirst dazu aufgefordert deinen Username und dein Passwort einzugeben. Dann stimmst du noch mal den Geschäftsbedingungen zu, indem du auf „I have read and agree to the terms and conditions“ klickst.

Auf der nächsten Seite kannst du einen kurzen Text zu den australischen Werten lesen, anschließend klickst du auf „next“.

 

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Das Working Holiday Visum kannst du einfach und unkompliziert auf der Webseite von unserem Partner Visapath Australia beauftragen.


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Das Antragsformular

Seite 1: Angaben zu deiner Person und deinem Reisepass

Dann bist du schon auf der erste Seite deines WHV-Antrags. Du füllst das Formular aus, indem du alle Daten zu deiner Person und deinem Reisepass korrekt angibst.

WICHTIG: Achte darauf, dass deutsche Pässe niemals den Buchstaben O beinhalten. Es handelt sich immer um die Zahl 0. Es ist sehr wichtig, dass du das bei der Beantragung korrekt angibst, weil du sonst Probleme bei der Einreise bekommst.

Es gibt zwei Fragen zu ehemaligen oder aktuellen australischen Visa. Wenn du noch nie ein Visum für Australien hattest, brauchst du diese Fragen nicht beantworten. Außerdem wirst du gefragt, ob du einen Gesundheitscheck für Australien in den letzten zwölf Monaten gemacht hast. Hier kannst du ruhig mit Nein antworten, wenn dies nicht der Fall ist. Du bist nicht verpflichtet einen solchen vor der Einreise zu machen. Nur in Einzelfällen kann ein Gesundheitszeugnis verlangt werden. Außerdem wirst du nach deinem Einreisedatum gefragt. Hier reicht es, wenn du ein ungefähres Datum angibst. Du musst später nicht genau zu diesem Zeitpunkt nach Australien reisen. Sobald du die Bestätigung für dein Visum erhältst, hast du zwölf Monate Zeit, nach Australien einzureisen. Deshalb sollte das Datum, dass du hier angibst, nicht mehr als ein Jahr in der Zukunft liegen. Du wirst außerdem gefragt, ob deine Kinder dich nach Australien begleiten. Hier muss die Antwort auf jeden Fall „No“ lauten, da du sonst nicht mit dem WHV nach Australien reisen darfst.

Seite 2: Bestätigung deiner Daten

Auf der nächsten Seite bestätigst du deine Daten. Überprüfe diese erneut sehr sorgfältig, denn wenn dir auch nur ein kleiner Tippfehler unterlaufen ist, kann dein Visum abgelehnt werden. In diesem Fall müsstest du den Antrag noch mal ausfüllen und auch die Gebühr erneut bezahlen.

Seite 3: Ausbildung und Beruf

Auf der nächsten Seite wirst du nach deinem Beruf gefragt. Wenn du gerade erst dein Abi beendet hast oder bis zur Einreise beenden wirst, gibst du einfach „student“ an. Außerdem musst du angeben, in welcher Branche du in Australien arbeiten möchtest. Hier legst du dich keineswegs fest, sondern es geht einfach nur um deine Interessen und eine ungefähre Angabe. Du musst später selbstverständlich nicht in diesem Bereich arbeiten. Also klickst du beispielsweise auf „Accommodation, Cafés and Restaurants“. Auf die Frage nach deiner höchsten Qualifikation gibst du „Senior High School Degree or Certificate“ an, wenn deine höchste Qualifikation das Abi ist.

Seite 4: Adresse, Kontaktdaten und Autorisierung

Auf der nächsten Seite gibst du deine Adresse sowie Telefonnummer an. Außerdem hast du hier die Möglichkeit, eine weitere Person zu autorisieren, über den laufenden Visaprozess informiert zu werden. Das ist in der Regel nicht nötig, also klickst du auf „No“. Falls du dich doch dazu entscheidest, dass eine weitere Person bezüglich deines Visumsantrags kontaktiert werden soll, gibst du in einem nächsten Schritt die Kontaktdaten dieser Person ein.

Seite 5: E-Mail-Adresse und die nächste Botschaft

Auf dieser Seite wirst du gefragt, ob die australischen Behörden dich bezüglich deines Antrags per E-Mail kontaktieren dürfen. Hier solltest du auf jeden Fall mit „Yes“ antworten und im folgenden Feld deine E-Mail-Adresse eingeben. Dann wird dir bei erfolgreichem Antrag deine Visumsbestätigung innerhalb weniger Tage per Mail zugeschickt. Auf dem Postweg würde das Ganze viel länger dauern.

Außerdem musst du den Standort der nächstgelegen Botschaft angeben, für den Fall, dass man dich zu einem Interview einladen möchte. Die meisten werden hier Berlin angeben. Du kannst dich aber auch für eine andere Hauptstadt entscheiden, wenn diese näher an deinem Wohnort liegt oder du dich gerade nicht in Deutschland aufhältst. Zu einem solchen Interview kommt es allerdings in den seltensten Fällen.

Seite 6 und 7: Angaben zur Gesundheit und Vergangenheit

Als Nächstes folgt ein Fragebogen zu deinem gesundheitlichen Zustand. Hier solltest du alles mit „No“ beantworten, wenn es der Wahrheit entspricht. Es folgen Fragen zu deiner Vergangenheit, die auch alle wahrheitsgemäß mit „No“ beantwortet werden müssen.

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Seite 8: Einverständnis zu Work and Travel-Bedingungen

Auf der nächsten Seite geht es darum zu überprüfen, ob du auch alle Bedingung des Working-Holiday-Visums verstehst und anerkennst. Es wird außerdem überprüft, ob du  alle notwendigen Bedingungen erfüllst. Achte darauf, dass du nun alle Fragen mit „Yes“ beantwortest und NICHT wie auf den letzten beiden Seiten mit „No“. Hier wirst du auch nach ausreichenden finanziellen Mitteln für die erste Zeit in Australien sowie ein Rückflugticket gefragt. Du antwortest hier lediglich mit „Yes“, ein tatsächlicher Nachweis darüber kann bei der Einreise verlangt werden.

Seite 9: Große Übersicht mit allen Daten

Auf der nächsten Seite siehst du nun eine große Übersicht mit allen Daten, die du bisher angegeben hast. Hier überprüfst du noch mal ganz genau, ob alle Angaben stimmen. Wie bereits erwähnt, erhältst du deine Visumsgebühren nicht zurück, wenn dir dabei ein Fehler unterläuft und du den Antrag erneut ausfüllen musst. Also nimm dir entsprechend Zeit für diesen Schritt und überprüfe genau, ob alle Angaben stimmen. Änderungen kannst du ganz leicht durch einen Klick auf den Edit-Button, den du oben in jeder Box findest, vornehmen.

Seite 10: Antrag einreichen

Auf der nächsten Seite reichst du den Antrag ein, indem du auf „Submit Now“ klickst. Du kannst diesen Schritt auch auf später verschieben, deine Daten bleiben gespeichert und sind in deinem ImmiAccount über „My applications“ abrufbar. Besser ist aber, alles auf einmal zu erledigen. Wenn du deine Daten im letzten Schritt wirklich sorgfältig überprüft hast, dir bezüglich der Richtigkeit aller Angaben hundertprozentig sicher bist und auch eine Kreditkarte zur Hand hast, kannst du den Antrag direkt abschicken und damit einen wichtigen Teil deiner Work and Travel-Planung abschließen.

Seite 11: Kreditkartendaten eingeben

Auf der letzten Seite gibst du deine Kreditkartendaten an, um die Visumsgebühr zu begleichen. Schon bist du deinem Work and Travel-Abenteuer einen entscheidenden Schritt näher.

Erfahrungsgemäß erhältst du die Bestätigung deines Work and Travel-Visums für Australien innerhalb weniger Tage per E-Mail. Wichtig ist, dass du auf Seite 5 deine E-Mailadresse angibst.

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Visumsbestätigung per E-Mail

Die E-Mail beginnt mit den Worten „Dear …, this is to advise that you have been granted a Working Holiday Visa…”. Diese Mail druckst du aus und nimmst sie als Visumsnachweis mit. Wenn du nach Australien einreist, sehen die Beamten zwar anhand deiner Passnummer, dass du ein Visum besitzt, trotzdem solltest du auch einen Nachweis in Papierform bei dir haben.

Falls du in den nächsten Tagen keine E-Mail erhältst, solltest du zunächst deinen Spam-Ordner prüfen. Wenn du auch dort nichts findest, kannst du den Status des Antrags in deinem ImmiAccount einsehen. Dort siehst du, ob es noch Unklarheiten gibt und ob du zusätzliche Dokumente nachreichen musst

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Kommentare (59)

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  1. Annika sagt:

    Hallo, wie geht man denn mit Umlauten bei einem Antrag für ein Working Holiday Visum um? Beispiel: Saarbrücken
    Sollte man ganz normal „Saarbruecken“ eintragen?
    LG

  2. Manuel sagt:

    Hi Zusammen,

    nächste Woche werde ich 31 und möchte kurzfristig das Visum beantragen, da es ab 31 nicht mehr geht. Daher habe ich es etwas eilig.

    In Schritt 4/16 habe ich folgende Fehlermeldung bekommen:

    „Based on the passport details, Manuel XXX is not eligible to apply using this online service. Ensure the passport details have been entered exactly as they display in the passport. The application will not be able to continue. Further information about eligibility is available on our website.“

    Dabei stimmen alle meine Angaben und ich sollte alle Kriterien erfüllen. Weiß jemand, was zu tun ist?

    Andere Frage: Fallen die Gebühren nur an, wenn man das Visum auch final in Anspruch nimmt oder muss man sie in jedem Fall zahlen. Auch wenn man doch nicht nach Australien kommt?

    Vielen Dank im Voraus!
    Manuel

    • Joelle sagt:

      Hallo Manuel,

      hast du das Problem gelöst bekommen? Und wenn ja, wie? Bei mir trat soeben dasselbe Problem auf.

      Mit freundlich Grüßen
      Joelle

  3. Antonia sagt:

    Hallo alle zusammen,

    leider konnte ich bisher im Internet keine Informationen über meine Frage finden, daher dachte ich mir, ich wende mich direkt an die Fachleute.

    Ist es möglich mit einem Work and Holiday Visum ein halbes Jahr in Australien ein Work and Travel zu machen und ein halbes Jahr in Neuseeland?
    Gibt es dabei irgendwelche Besonderheiten bei der Antragsstellung zu beachten und bei den Visumskosten oder etwas anderwertiges?

    Liebe Grüße

    Antonia

  4. Bianca sagt:

    Hallo,

    ich bin aus Österreich und bin gerade dabei, das Visum zu beantragen. Da es ein 462 ist, muss ich auch einen Nachweis über Englischkenntnisse anfügen (keine Antwort des Helpdesks, ob Studium Englisch/Geschichte + Auslandsjahr in einem emglischen Land reichen, da es ja sehr spezifische Details gibt, wann man das nicht braucht). Deshalb frage ich mich, ob ich Dinge wie meine Geburtsurkunde selbst übersetzen „darf“, weil es ja nicht zertifiziert sein muss?

    • Felix sagt:

      Sicher bin ich mir nicht, aber ich meine, dass alle Dokumente von einem von der National Accreditation Authority for Translators and Interpreters (naati) zertifizierten Übersetzer übersetzt werden müssen, sofern sie im Original nicht in englischer Sprache vorliegen. Diese Personen können grundsätzlich nur australische Übersetzer sein. Eine Liste mit allen zugelassenen Übersetzern findest du unter https://www.naati.com.au/online-directory/?require=translator&for=%5B625,761,1379%5D

      Der Übersetzer muss folgende Angaben auf den Übersetzungen in englischer Sprache machen:
      -sein eigener voller Name
      -seine Adresse und Telefonnummer
      -Qualifikationen und Erfahrungen in der Sprache, in der er übersetzt.

  5. Dana sagt:

    Hallo,
    ich werde Anfang Januar als Aupair nach Australien gehen. Was gebe ich bei occupation beim „industry type“ bei der beantragung des Visums an?

    LG Dana

  6. Anna sagt:

    Hallo,
    ich würde gerne im Dezember für ein halbes Jahr nach Australien, bin mir aber gerade nicht ganz sicher was ich als Qualifikation im WHV angeben soll. Ich gebe meine Bachelorarbeit im November ab, werde aber erst Ende März mit dem Abschluss Bachelor of Science offiziell exmatrikuliert. Darf ich in diesem Fall angeben, dass meine höchste Qualifikation ein Bachelor Degree ist oder gilt dann das Abitur noch als höchste Qualifikation?
    Liebe Grüße,
    Anna

  7. Anette sagt:

    Hallo,
    mein Sohn ist gerade dabei das Visum zu beantragen. Leider kommt eine Fehlermeldung, dass irgendetwas mit dem Pass nicht stimmt. Wir wissen aber nicht was. Alles was wir eingetragen haben ist korrekt, mehrfach nochmal eingetragen und zigmal kontrolliert. Weiß jemand Rat?

    • Anette sagt:

      Das ist die Meldung:
      „Based on the passport details, LUKAS WOLFRAM is not eligible to apply using this online service. Ensure the passport details have been entered exactly as they display in the passport.“

      • Anna sagt:

        Hallo! Schau doch vielleicht mal ob du ein Work & Holiday Visum oder ein Working Holiday Visum beantragt hast. Da gibt es nämlich einen großen Unterschied, und mit der deutschen Staatsbürgerschaft kann man nur für das Working Holiday Visum beantragen. War auch mein Fehler. Viel Glück noch!

  8. Kim sagt:

    Hallo,
    ich möchte gerne wissen ob die e-mail Adresse von der authorised person wirklich erforderlich? Ich habe schon die volle Anschrift.
    Ich wurde mich über eine baldige Antwort freuen.
    LG Kim

    • John sagt:

      glaube schon, damit sie auch Dokumente bekommen kann.
      Hast du dein Visum auch vor kurzem beantragt und musstest du auch ein Bild von deinem Reisepass und einem Kontoauszug anhängen ?

  9. Chrissy sagt:

    Hi, kann ich das „work und holiday Visum“ nutzen/beantragen, obwohl ich im September die altersbegrenzung (30) erreiche?
    Lg
    Chrissy

  10. Marie sagt:

    Hi, ich habe mal eine frage: Das Work and travel Visum ist, soweit ich weiß ab 18. Jetzt ist es bei mir der Fall, dass ich im Moment noch 17 bin und dann gerne kurz nach meinem 18. Geburtstag losliefen würde. Für die Planung ind den Flug, den ich ja noch buchen muss, wollte ich das Visum allerdings schon bald, also wenn ich noch 17 bi beantragen… Jetzt meine Frage: Ist es möglich ein Visum zu beantragen wenn man aktuell noch 17 ist, zu dem Zeitpunkt der Reise aber schon 18?
    Vielen Dank für schonmal eine Antwort! Gruss Marie

  11. Flo sagt:

    Hey. Ich befinde mich aktuell in Neuseeland (work and travel visum) und will im Anschluss an Neuseeland ein work and travel visum fuer Australien beantragen. Bei der Beantragung online gibt es ein Feld in dem es heist „waren sie in den letzten 5 jahren mehr als 3 monate I’m ausland?“ Ja, 11 monate Neuseeland. Heisst ich kann es noch nicht beantragen, weil das Ausreisedatum verlangt wird und das muss in der Vergangenheit liegen.- Hatte jemand schonmal ein aehnliches Problem oder kennt einer Loesung?

    Gruss Flo

    • Laura sagt:

      Hallo, mir geht es ähnlich. Bin gerade in Dänemark und möchte im Anschluss nach Australien. Das heißt mein Ausreisedatum ist in der Zukunft. Könntest du das Problem damals lösen und wenn ja wie?
      LG Laura

  12. Mareike sagt:

    Hallo.
    Ich komme aus Österreich und würde sehr gerne in ungefähr einem Jahr Work- and Travel in Australien machen. Das Problem ist nur, dass es für Österreich ja nur eine begrenzte Anzahl der Visen gibt und ich erst Ende September 18. Jahre alt werde. Daher meine Frage: Kann ich das Visum auch schon vorher beantragen (wenn ich noch 17 bin) – ich würde aber erst wenn ich 18 bin nach Australien reisen. Wenn nicht, ist es auch möglich die Reise schon im Vorhinein zu buchen und erst danach (wenn ich 18 bin) das Visum zu beantragen? Denn ich würde gerne im Oktober bzw. November 2019 meine Reise starten.

  13. Benedikt sagt:

    Hallo,

    habe leider das falsche Visum bekommen (Visitorvisum 3 Monate) und wollte mein Visum umändern auf Working Holiday da ich meine Reise beim Arbeiten mit dem Zirkus verdienen kann, habe dort auch eine Zusage erhalten.

    ist dieses möglich wenn ja an welche Behörde muss ich mich wenden damit es zu keinen Problemen kommt.

    vielen Dank
    Bene

  14. Maria sagt:

    Hallo,
    wisst ihr, ob ich einen Gesundheitsnachweis erbringen muss, wenn ich mehrere Monate am Stück durch Südostasien gereist bin, aber mich nie 3 Monate oder länger in demselben Land aufgehalten habe? Alle Länder, die ich bereist habe, fallen unter die Kategorie „gefährdet“.
    Ich will direkt von hier weiter nach Australien.

    Danke schonmal!
    Maria

  15. Kathi sagt:

    Hallo
    Ich bin Österreicher und lebe in Österreich und wollte Fragen ob es da Unterschiede gibt wo ma das Visum beantragt?

    Weil die Frage schon öfters gestellt worden ist ob man länger als 3 Monate auserhalb Deutschland war?
    Wie sollte ich das dan ausfüllen?

    • Fabian sagt:

      Hallo 🙂
      Ich würde gerne spontan das Work and Travel Visum beantragen. Da ich Anfang Mai meinen 31 Geburtstag habe, bleibt nicht viel Zeit. Ich befinde mich zurzeit in Asien und habe nur einen Ersatzreisepass der noch 10 Monate gültig ist, da mein alter Reisepass in Indien gestohlen wurde und ich erst im Juni wieder in Deutschland bin um einen neuen zu beantragen…Nun stellt sich die Frage, ob ich das Visum mit diesem Pass beantragen kann und mit einem neuen einreisen kann?
      Vielen Dank
      LG Fabian

  16. Jojo sagt:

    Muss die Bezahlung des Visums mit einer Kreditkarte vollzogen werden die auf dem Namen des Reisenden läuft oder kann man auch optional erst mal die Karte von verwandten Benutzen.

  17. Winni sagt:

    Moin,

    zahle ich das Visa vor oder nach meiner Bestätigung?
    MfG

  18. Ben sagt:

    Hallo zusammen,
    Wollte unbedingt auch für ein Jahr ein Work and Travel nach Australien.
    Bin aber leider nach Jugendstrafrecht verurteil worden…
    Hab ich trotzdem noch eine chance auf ein Visa?

    mfg

  19. Marc sagt:

    Hi!

    Ich bin zurzeit in Australien und habe ein Studentenvisum. In zwei Tagen fliege ich für 4 Tage neach Neuseeland. Wäre es möglich von dort aus das Working Holiday Visum zu beantragen?

    Danke!

  20. Hodeib sagt:

    Hallo! Ich bin Deutsche, lebe in Frankreich seit meiner Geburt. Bei der Beantragung des Visas für Australien kommt die Frage, ob ich in den letzten 5 Jahren mehr als 3 Monate außerhalb Deutschlands gelebt habe. Wenn ich hier ja angebe, da in Frankreich lebend, muss ich auf der nächsten Seite den Auslandsaufenthalt angeben. Allerdings steht hier dann „außer ihrem Aufenthaltsland“. Soll ich also auf die Frage, ob ich außerhalb Deutschlands gelebt habe, „nein“ angeben, auch wenn ich in Frankreich lebe?

  21. Melisa sagt:

    Ich habe letztes Jahr mein Abitur gemacht und noch nicjt angefangen zu studieren. Kann ich trotzdem bei derzeitige Beschäftigung Student angeben oder muss ich was anderes schreiben ?
    LG

  22. Thimo sagt:

    Mein Problem ist folgendes : Ich habe das work and holiday Visum Ende Januar beantragt und sofort bezahlt. Die Bezahlung wurde mir als erfolgreich bestätigt und so steht es auch so im Status. Bisher habe ich dennoch keine Bestätigung/Genehmigung per Mail o.ä. erhalten.
    Mein Berwerbungsstatus ist abgeschlossen und als wichtige Information steht dort, dass ich meine Korrespondenz beachten soll..

  23. Laura sagt:

    Hey,
    ist es korrekt, dass ich bei der Online-Beantragung des WHV mein Reisepass und Passfotos nicht mitschicken muss, wie zunächst auf der Startseite erwähnt?
    Liebe Grüße

    • Malte sagt:

      Hallo Laura,
      eine Kopie des Reisepasses und ein Passfoto müssen normalerweise nicht mitgeschickt werden. Nur in Ausnahmefällen können diese angefordert werden. Wo hast du denn diese Informationen auf der Startseite gefunden?

      Liebe Grüße
      Malte

  24. Sören sagt:

    Hallo,
    Ich bin mir nicht sicher, ob meine Adressangaben in der Visumbeantragung so korrekt sind:
    Address: ABCstrasse 13 [Deine Straße mal anonymisiert]
    (zweite Zeile frei)
    Suburb/Town: Leipzig
    Sate or Province: Sachsen
    Postcode: 04347
    Ich wäre für eine Antwort dankbar, es soll ja nicht an den Formalien scheitern.

    LG Sören

  25. Sebastian sagt:

    Hallo,
    Ich habe leider nur ein touristebvidum für Australien ind befinde mich derzeit auch hier. Ist es deswegen nicht mehr möglich mir ein whv zu besorgen?
    Lg

    • Malte sagt:

      Hallo Sebastian,
      leider kannst du das WHV nur außerhalb Australiens beantragen und dieses kann auch nur durch die Einreise an einem internationalen Flughafen aktiviert werden.

      Viele Grüße
      Malte von Work-and-Travel-Australien.org

      • Moritz sagt:

        hallo malte,
        ich habe mein whv schon von außerhalb beantragt, sprich in bin noch in deutschland aber mein Flug geht schon in einer Woche. sollte mein whv bis dahin nicht bestätigt sein, ist es möglich mit einem touristenvisum einzureisen und des dann später auf das whv zu stellen?
        LG Moritz

  26. Julia sagt:

    Guten Morgen,
    ich hätte da eine kurze Frage:
    Auf der offiziellen Seite steht ja, dass man Dokumente wie Geburtsurkunde / Nachweis über genügend Geld etc. braucht .. das brauche ich bei der Beantragung also noch nicht? Sondern nur falls ich bei der Einreise kontrolliert werde?

    • Malte sagt:

      Hi Julia,
      genau so ist es. Den Nachweis deiner finanziellen Mittel oder die Bestätigung des Abschlusses deiner Auslandskrankenversicherung benötigst du erst bei deiner Einreise und nicht bei der Beantragung des Visum. Deine Geburtsurkunde musst du als deutscher Staatsbürger nicht nachweisen.

      Viele Grüße
      Malte von Work-and-Travel-Australien.org

      • Seb sagt:

        Hey Malte,

        schnelle Frage dazu: gilt das auch für das polizeiliche Führungszeugnis?

        Zweite schnelle Frage: Führungszeugnis übersetzen lassen? Man liest verschiedene Aussagen dazu online.

        Danke!

  27. Basti sagt:

    Hey,
    was meint ihr? Zuerst den Flug buchen oder das Vsum beantragen? Oder beides geichzeitig?

    oder völlig egal? 😀

  28. Nina sagt:

    funktioniert das WHV wirklich für Österreicher? Versuche es gerade auszufüllen aber dann ist es wieder weg und ich kann es nicht beantragen. hilfe!! 🙂

  29. Amelie sagt:

    Ich möchte im Oktober 2017 nach Australien als Aupair reisen und dafür das WHV 417 beantragen. Allerdings geht das erst an meinem 18. Geburtstag (im Juli) – kann es sein dass mein Antrag abgelehnt wird und wie lange dauert es bis ich die Bestätigung bekomme?

  30. Tabea sagt:

    Hallo
    Ich bin im moment mit einem wh visa in neuseeland und habe jetzt beschlossen noch für sechs monate nach australien gehen. Als ich versucht hab das wh visa zu beantragen wusste ich bei einer frage nicht mehr weiter und zwar auf die ob ich in den letzten 5jahren mehr als drei monate im auland verbracht habe. Die antwort ist ja aber wenn ich die daten hinzufügen möchte geht das nicht weil ich noch in neuseeland bin. Muss ich jetzt nein ankreuzen ?
    Hat jemand das gleiche Problem?
    Liebe grüße
    Tabea 🙂

  31. Jonniii sagt:

    Hallo

    Mein Problem ist folgendes: Ich möchte am 1.9. nach Australien fliegen und das mit einem Working Holiday Visum. Wollte gerade das Visum beantragen, aber das geht ja erst mit 18 Jahren :((( Werde erst am 17.8. 18 und das wird dann ja ziemlich knapp oder, wenn es dann nur noch 2 Wochen bis zum Abflug sind….. Habt ihr Erfahrungen damit gemacht oder andere Lösungen?

    Liebe Grüße
    Joni

    • Malte sagt:

      Hallo Joni,

      das WHV kannst du leider wirklich erst mit 18 Jahren beantragen. Du müsstest also bis zu deinem Geburtstag warten. Allerdings erhältst du (sofern du alle Voraussetzungen erfüllst) die Bestätigung deines Visums in der Regel schon nach wenigen Tagen, manchmal auch nach Stunden. Nur in absoluten Ausnahmefällen wird der Antrag genauer überprüft und dann kann es etwas länger dauern. 2 Wochen sollten also eigentlich ausreichen.

      Viele Grüße
      Malte

  32. Klaus Hans-Dieter sagt:

    Stimmt es wirklich, dass man 5000 € und ein Rückflugticket bei der Einreisenachweisen muss?
    Wenn ja, wie kannich das nachweisen?

    LG Klaus

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