Working-Holiday-Visum Australien Alles was du über das Work & Travel Visum wissen musst!

Das Working-Holiday-Visum ist das goldene Ticket für dein Work and Travel-Abenteuer Down Under. Damit darfst du dich nicht nur bis zu einem Jahr in Australien aufhalten, sondern während dieser Zeit auch bezahlte Jobs annehmen. Mit dem Working-Holiday-Visum (kurz: WHV) kannst du außerdem bis zu vier Monate im Land studieren, oder eine Ausbildung machen, zum Beispiel einen Sprachkurs.

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working holiday visum

Auf dieser Seite findest du alles Wichtige rund um die aktuellen Bestimmungen zum Working-Holiday-Visum (Subclass 417):

Um das Visum zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Bevor du den Antrag ausfüllst, solltest du sichergehen, dass du alle Kriterien erfüllst. Solltest du nämlich für das Visum abgelehnt werden, erhältst du die Gebühr nicht zurück.

>> Bitte beachte, dass sich Visagebühren und weitere Voraussetzungen ständig ändern können. Aber keine Sorge, wir halten dich auf dem Laufenden. Auf unserer Kooperations-Plattform www.working-holiday-visum.de findest du die aktuelle Übersicht der Working-Holiday-Visa mit allen wichtigen Informationen, Voraussetzungen und  Gebühren!

In diesem Beitrag haben wir alle Bedingungen detailliert für dich aufgelistet.

1. Du bist zwischen 18 und 30 Jahren alt

Bei der Beantragung des Working-Holiday-Visums darfst du nicht jünger als 18 und nicht älter als 30 Jahre alt sein. Du kannst das WHV noch bis zu einem Tag vor deinem 31. Geburtstag beantragen. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre für deutsche Staatsbürger ist leider bis aufs Weitere nicht in Sicht.

2. Staatsbürgerschaft

Du musst die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines anderen, am Visa-Programm teilnehmenden Landes sein. Australien hat mit mehreren Staaten ein bilaterales Abkommen geschlossen, das die Bürger dieser Staaten dazu berechtigt, ein WHV zu beantragen. Ein solches Abkommen hat Australien nicht nur mit Deutschland geschlossen, sondern auch mit Kanada, Neuseeland, Südkorea, Japan, Hongkong, Taiwan, Singapur, Israel, Chile und Argentinien. Österreich und die Schweiz sind bisher leider noch nicht dabei.

3. Gültiger Reisepass

Für die Beantragung benötigst du einen gültigen Reisepass. Dieser muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens sechs Monate gültig sein. Er sollte aber über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein, da das Visum mit der Reisepassnummer verknüpft ist. Außerdem darfst du dich nicht mit einem ungültigen Reisepass in Australien aufhalten. Falls du einen längeren Zwischenstopp in einem asiatischen Land planst, muss dein Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Wenn du dich allerdings nur ein paar Stunden am Flughafen aufhältst, ist das nicht notwendig.

4. Nachweis über finanzielle Mittel und Rückflugticket

Bie deiner Beantragung musst du nachweisen, dass du über ausreichend finanzielle Mittel für deinen Aufenthalt verfügst. Falls du ohne Rückflugticket einreist, musst du bei der Einreise weitere finanzielle Mittel nachweisen können, um ein solches zu erwerben. Der Nachweis sollte ein Kontoauszug von einem Girokonto mit deinem Namen und der entsprechenden Summe sein, der nicht älter als vier Wochen ist.

Hinweise, wie hoch die „ausreichenden finanziellen Mittel“ aktuell sein müssen, findest du auf dem Portal www.working-holiday-visum.de!

5. Krankenversicherung

Unbedingt solltest du für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Du benötigst eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung, mit der du auch im Ausland arbeitet darfst. Ein Nachweis darüber kann bei der Einreise verlangt werden.

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6. Erstmalige Beantragung

Du solltest das Working-Holiday-Visum zum ersten Mal beantragen. Nur unter bestimmten Bedingungen kannst du ein zweites WHV beantragen. Nämlich dann, wenn du während deines ersten Aufenthalts mindestens drei Monate in einer bestimmten Branche, zum Beispiel der Landwirtschaft, gejobbt hast.

7. Du bist nicht vorbestraft

Wenn du ein Working-Holiday-Visum für Australien beantragen möchtest, darfst du keinen Eintrag im Vorstrafenregister haben. Unter Umständen kann ein polizeiliches Führungszeugnis von der australischen Einwanderungsbehörde verlangt werden.

8. Keine schweren Erkrankungen

Wenn du unter bestimmten Erkrankungen leidest, darfst du das Working-Holiday-Visum nicht oder nur unter gewissen Voraussetzungen beantragen. Dazu zählen beispielsweise Blut- und Herzkrankheiten, Tuberkulose, Krebs, Hepatitis B oder C, Lebererkrankungen, HIV positiv, Geisteskrankheiten und schwere Atemwegserkrankungen. Um in solchen Fällen Genaueres zu erfahren, kontaktierst du am besten die australische Botschaft in Berlin. Ein Gesundheitszeugnis kann von den australischen Behörden verlangt werden.

Visa-Service für Australien

Das Working Holiday Visum kannst du einfach und unkompliziert auf der Webseite von unserem Partner Visapath Australia beauftragen.


>> Hier dein Visum beantragen

9. Ohne Kinder nach Australien

Seit 2008 dürfen zwar auch Personen mit Kindern das Visum beantragen, allerdings dürfen diese nicht mit nach Australien reisen.

Working-Holiday-Visum-Guide

Was du noch wissen solltest

wasserfall auf tasmanien

Im Gegensatz zu anderen Ländern, zum Beispiel Kanada, ist das Kontingent an Working-Holiday-Visa für Australien nicht begrenzt. Das heißt, wenn du alle Anforderungen erfüllst und den Antrag korrekt ausfüllst, bekommst du auf jeden Fall ein Visum. Die einfachste und unkomplizierteste Art, das Visum zu beantragen, ist die Online-Beantragung auf der Homepage der australischen Immigrationsbehörde. Das kannst du aus jedem beliebigen Land erledigen, außer aus Australien selbst. Für die Online-Beantragung benötigst du eine gültige Kreditkarte, da es keine alternative Zahlungsmöglichkeit gibt. Du solltest nicht nur sichergehen, dass du alle notwendigen Anforderungen erfüllst, sondern auch die Beantragung möglichst sorgfältig durchführen. Denn wenn dir dabei ein Fehler unterläuft und du deshalb abgelehnt wirst, bekommst du dein Geld nicht zurück. Dann musst du noch mal von vorn beginnen, einen neuen Antrag stellen und auch die Gebühr erneut bezahlen.

Aber keine Sorge, einen Visumsantrag für Australien auszufüllen ist wirklich nicht schwer. Du findest bei uns eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du das Formular genau ausfüllen musst.

Wenn du dir trotzdem unsicher bist, kann dich auch ein Visa-Service dabei unterstützen.

Die richtige Work and Travel-Kreditkarte für Australien

Die richtige Work and Travel-Kreditkarte für Australien

Eine gute Mischung verschiedener Zahlungsmittel ist für eine solch lange Reise wie einen Work & Travel-Trip besonders wichtig. Eine Kreditkarte gehört daher unbedingt in das Reisegepäck. Natürlich wirst du in Australien auch ein lokales Konto eröffnen und deine Bankgeschäfte größtenteils über dieses Konto abwickeln. Warum du trotzdem auch eine gute Kreditkarte brauchst, liest du in […]

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Mehr Infos zum Working-Holiday-Visum

Kommentare (11)

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  1. Schmitt Edwin sagt:

    Kann ich zur Zeit mit einem gültigen
    Work and Travel Visum in Australien einreisen…

  2. Samantha Haider sagt:

    Hello,
    ich möchte wissen was es für Möglichkeiten gibt in Australien zu arbeiten wenn man über 40 ist. Ich bin 43 Jahre alt und Pflegehelferin. Ich hatte die Idee eine 24 Stunden Pflege für ein paar Monate zu machen. Ich habe sehr gute Englischkenntnisse. Ausserdem habe ich Tante und Cousins in Sydney.
    vielen Dank und schönen gruss

  3. Maike sagt:

    Hallo,
    Ich bin gerade mitten in der Beantragung für mein Working Holiday Visum (417) und muss nun einen „evidence of funds for stay in australia and departure“ einreichen. Reicht es wenn der Kontoauszug auf deutch ist, oder muss ich ihn inhaltlich übersetzen lassen?

  4. Tim sagt:

    Hi, wie sieht das aus wenn ich bei der Visumsbeantragung nur einen vorläufigen Personalausweis zur Verfügung habe? der ist ja in der Regel nicht so lange gültig und würde während des Aufenthalts sehr zeitlich ablaufen.
    macht das nichts oder lieber 6 Wochen warten bis der richtige Ausweis da ist und dann das Visum beantragen?

  5. Frieda sagt:

    Wie muss die finanzielle Rücklage von 5000 AUD bei der Antragstellung nachgewiesen werden?
    Muss die Summe auf einer Kreditkarte oder dem Kontoauszug des Antragstellers sein?
    Danke für eure Antwort.

  6. Stefan sagt:

    Hallöchen Gemeinde,
    ich habe mein Visum für das work and holiday (417) bekommen, in ein paar Tagen werde ich dann bald 31, puh das war ne enge Kiste. Nun frage ich mich, ob ich mit dem Visum nun noch bis Ende diesen Jahres warten kann bis ich dann zum ersten Mal Einreise und die 12 monatige Gültigkeit dann auch wirklich erst ab diesem Tag anfängt zu zählen? Denn so lese ich es ja auch aus der Visabestätigung heraus?! Kann mir jemand diese Frage beantworten?

  7. Sam sagt:

    Hallo,

    also ich hab das Work and Holiday Visum beantragt doch wurde leider abgelehnt, das mir der letter of Support from my government fehlte. Da ich auch auch die Voraussetzungen für diesen Letter nicht erfülle. Jetzt hab ich das Geld zurück beantragt auf immi.gov und warte seit 3 Wochen; dort steht immer noch “refund requested‘ Was nun?

  8. Tom Haddenhorst sagt:

    Hallo, leider ist bei meinem Antag auf das Visum einiges schief gelaufen, habe meine Personalausweisnummer angegeben, nicht die vom Reisepass. Das Geld wurde abgebucht. Im servuce center in london gab es keine Auskunft, was kann ich jetzt tun???
    TOM

  9. Jonathan sagt:

    Hey erstmal vielen Dank für die vielen Tips 🙂
    Eine Frage hab ich aber leider noch…als Deutscher braucht man ja einen Wohnsitz in Deutschland, um das Visum zu beantragen. Man muss sich ja aber auch beim Amt abmelden, wenn man aus seiner Wohnung auszieht und nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Wohnung in Deutschland bezieht. Würde das dann bedeuten, dass ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe und es deshalb Probleme mit dem Visum geben kann?
    Vielen Dank schonmal für die Hilfe 🙂

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